Die folgenden Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages, der zwischen dem Mieter und dem Vermieter, der Reederei Patrick Muller, geschlossen wird. Mit der Auftragserteilung erkennt der Mieter die allgemeinen Geschäftsbedingungen für sich und alle mitreisenden Personen an.
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1. Das Wichtigste zuerst: das Verhalten an Bord
Wir betreiben unsere Schiffe, damit Sie eine tolle Location haben um zu schippern und zu feiern, ganz klar. Uns ist dabei wichtig, dass alles stilvoll bleibt, und nicht zum Exzess ausartet. Daher
haben wir folgende Hausregeln:
Das Verhalten an Bord hat nach den allgemeinen, anerkannten Regeln der Seemannschaft und den Bestimmungen der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung zu erfolgen.
Der*die Mieter*in und die Gäste haben das Boot mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln, dieses mit sämtlichen Zubehör vor Beschädigung zu bewahren, sowie Veränderungen und Beeinträchtigungen zu
unterlassen.
Den Anweisungen des*der Bootsführers*in und des*der Matrosen*in ist unbedingt und immer Folge zu leisten.
Der*die Mieter*in ist Ansprechpartner für die Crew, und verantwortlich dafür, dass die Anweisungen der Crew an die Gäste weitergegeben und befolgt werden. Ist
der*die Mieter*in dazu nicht willens oder nicht in der Lage, wird die Tour abgebrochen, ohne Anspruch auf Rückerstattung oder Teil-Rückerstattung des Mietpreises.
Jegliches Verhalten, das von der Crew des Schiffes als respektlos, sexistisch, rassistisch, fremdenfeindlich, antisemitisch, übermäßig laut oder gefährlich eingestuft wird, und
auf Verlangen der Crew nicht eingestellt wird, führt zum Abbruch der Tour, ohne Anspruch auf Rückerstattung oder Teil-Rückerstattung des Mietpreises.
Die Crew behält sich vor, die Ausgabe von Alkohol einzustellen, selbst bei bereits bezahlter Getränkepauschale, wenn der Alkoholkonsum des*der Mieters*in und/oder
seiner*ihrer Gäste zu oben genanntem Verhalten führt.
Die Crew behält sich vor, Gäste, die bereits vor Antritt der Fahrt alkoholisiert sind und nach Einschätzung der Crew ein korrektes Verhalten an Bord nicht gewährleisten können, nicht an Bord zu
nehmen, und ggf. die Tour sofort abzubrechen. Eine Rückerstattung des Mietpreises ist in diesem Fall nicht möglich.
Bei Abbruch der Tour in oben genannten Fällen ist eine Rückerstattung der Kosten eines über den Vermieter bestelltes und vom Mieter bezahltes Catering nicht möglich. Das Catering ist Eigentum des
Mieters und darf vom Mieter mitgenommen werden. Die Behälter, in denen sich das Catering befindet, ist Eigentum der Reederei oder des Caterers, und dürfen nicht mitgenommen werden.
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2. Gut zu wissen
Es wird empfohlen, rutschfestes Schuhwerk an Bord zu tragen.
Kinder an Bord müssen stets von einem für sie verantwortlichen Erwachsenen beaufsichtigt werden.
Haustiere sind nur nach vorheriger Absprache gestattet.
Die Tour startet und endet zu den im Vertrag festgehaltenen Zeitpunkten. Der Einstieg erfolgt innerhalb der 15 Minuten vor der im Vertrag festgehaltenen Startzeit, und der Ausstieg erfolgt innerhalb der 15 Minuten nach der im Vertrag festgehaltenen Endzeit.
Zum Beispiel: Sie buchen eine Tour von 15:30 Uhr bis 19:30 Uhr. Der Einstieg erfolgt also von 15:15-15:30, und der Ausstieg erfolgt von 19:30-19:45.
Somit entspricht die reine Fahrzeit den von Ihnen gewünschten 4 Stunden.
3. Auftragserteilung
Der Vermieter schickt dem Mieter einen Chartervertrag zur Miete des im Chartervertrag genannten Bootes zu, für den im Chartervertrag genannten Zeitraum. Begleitend zum Chartervertrag schickt der
Vermieter dem Mieter i.d.R. die entsprechende Rechnung mit.
Der Chartervertrag wird gültig – bzw. die Auftragserteilung durch den Mieter erfolgt – sobald der Rechnungsbetrag, so wie in der ersten an den Mieter zugeschickten Rechnung erläutert,
entsprechend den in der Rechnung genannten Zahlungsbedingungen überwiesen wurde und auf dem in der Rechnung genannten Geschäftskonto des Vermieters eingegangen ist. IN DER REGEL beinhaltet diese
erste Rechnung die Anzahlung von 200 EUR.
4. Zahlungsbedingungen
Es gilt der im Mietvertrag stehende Mietpreis.
Alle Rechnungen sind gemäß den in der Rechnung genannten Zahlungsbedingungen zu begleichen.
IN DER REGEL erhält der Mieter im Rahmen des Buchungsprozesses zwei Rechnungen:
• Eine erste Rechnung über eine Anzahlung in Höhe von 200 EUR. Erst mit der Begleichung dieser Rechnung wird der Chartervertrag gültig und die Buchung verbindlich.
• Eine zweite Rechnung über die Schiffsmiete abzüglich der Anzahlung, sowie über eventuell gebuchte Zusatzleistungen wie zB Catering, Getränkepauschale, Fremdanleger o.ä.
Bei einer kurzfristigen Buchung innerhalb von weniger als 21 Tagen vor Fahrtantritt behalten wir uns vor, keine Rechnung über eine Anzahlung zu stellen, sondern eine Rechnung über alle
anfallenden Kosten (Schiffsmiete und eventuell gebuchte Zusatzleistungen wie zB Catering, Getränkepauschale, Fremdanleger o.ä.).
Der Fahrtantritt erfolgt erst nach Eingang der vollen Rechnungssumme.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist der Vermieter nach einer schriftlichen Nachfrist von 7 Tagen berechtigt vom Chartervertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen.
5. Rücktritt vom Vertrag
Der Mieter ist berechtigt ohne Angabe von Gründen vor Fahrtantritt jederzeit von seiner Buchung zurückzutreten. Die Stornierung hat schriftlich per Post oder per E-mail zu erfolgen. Maßgeblich
für den Zeitpunkt der Stornierung ist nicht deren Absendung, sondern deren Zustellung beim Vermieter.
Tritt der Mieter von seiner Buchung zurück, so hat der Vermieter, sofern der Rücktritt nicht auf einem Umstand beruht, den der Vermieter zu vertreten hat, anstelle des Anspruches auf den
vereinbarten Mietpreis einen wie folgt geregelten Anspruch:
• bei Stornierung in einem Zeitraum von mehr als 42 Tagen vor Fahrtantritt: kostenlose Stornierung und Rücküberweisung der 200 EUR Anzahlung (falls diese schon von dem*der
Mieter*in überwiesen wurden)
• bei Stornierung in einem Zeitraum von zwischen 42 und 22 Tage vor Fahrtantritt: pauschal 200,00 EUR Bearbeitungsgebühr
• bei Stornierung in einem Zeitraum von zwischen 21 und 14 Tage vor Fahrtantritt: 50% des Mietpreises
• bei Stornierung in einem Zeitraum von zwischen 13 und 2 Tage vor Fahrtantritt: 75% des Mietpreises
• bei Stornierung am Tag oder Vortag der Fahrt, bzw. bei Nichtantritt der Fahrt ist der volle Mietpreis zu entrichten.
Von dieser Regelung unberührt bleibt die Buchung und Bezahlung des Caterings, welches vom Mieter beim Vermieter bestellt wurde. Dieses kann bis spätestens 7 Tage vor Fahrtantritt storniert
werden. Erfolgt die Stornierung weniger als 7 Tage vor Fahrtantritt, wird das Catering in vollem Umfang geliefert und abgerechnet. Das Catering ist in diesem Fall Eigentum des Mieters und darf
vom Mieter mitgenommen werden.
6. Haftung
Für das Boot besteht eine Wassersport-Haftpflicht-Versicherung und Wassersport-Kasko-Versicherung. Für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
Nicht versichert sind die persönlichen Effekten sowie Unfallschäden, die auf dem Boot befindliche Personen erleiden. Der Vermieter ist hierfür nicht haftbar.
Der Mieter übernimmt das Boot auf eigene Verantwortung. Es wird darauf hingewiesen, dass der Abschluss einer Versicherung durch den Vermieter zu keiner Haftungsfreistellung des Mieters für
diejenigen Schäden führt, die von der Versicherung nicht übernommen werden oder hinsichtlich derer, für die die Versicherung sich ausdrücklich eine In-Regressnahme des Mieters vorbehalten hat.
Dies gilt insbesondere für Schäden infolge grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, Nichtbeachtung der Vertragsbedingungen, oder Nichtbeachtung der Anweisungen der Schiffscrew, sowie für etwaige
Folgeschäden.
Der Mieter haftet ebenfalls für Verdienstausfälle durch Unverfügbarkeit des Bootes durch von ihm verursachte Schäden. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung,
aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Vermieter als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Eine Haftung des Vermieters wegen Vertragsverletzungen aus Aufruhr, Streik, Aussperrungen, sowie aufgrund von höherer Gewalt, wie z.B. Nebel, Eis, Wetter (insbesondere sturmartiger
starker Wind), Hoch- oder Niedrigwasser, Schifffahrtssperren, Betriebsstörungen oder Betriebsunterbrechungen (z.B. von zu passierenden Schleusen) wird ausgeschlossen.
Muss die Fahrt ausfallen aufgrund von Aufruhr, Streik, Aussperrungen, sowie aufgrund von höherer Gewalt, wie z.B. Nebel, Eis, Wetter (insbesondere sturmartiger starker Wind),
Hoch- oder Niedrigwasser, Schifffahrtssperren, Betriebsstörungen oder Betriebsunterbrechungen (z.B. von zu passierenden Schleusen), kann der Kunde die Fahrt an einem anderen
Termin wahrnehmen oder er erhält bereits geleistete Anzahlungen des Charterpreises und der ggf. bereits bezahlten Getränkepauschale in vollem Umfang rückerstattet.
Bei einer Bekanntgebung über den Ausfall der Fahrt am Tag der Fahrt oder am Vortag der Fahrt ist eine Rückerstattung des ggf. bestellten und bereits bezahlten Caterings, was bei uns resp. über
uns bei unserem Partnerrestaurant Hafenküche bestellt wurde, nicht möglich. Das Catering ist in diesem Fall Eigentum des Mieters und darf vom Mieter mitgenommen werden.
Wurde die Fahrt bereits begonnen und muss unterbrochen werden aufgrund von höherer Gewalt, wie z.B. Nebel, Eis, Wetter (insbesondere sturmartiger starker Wind), Hoch- oder
Niedrigwasser, Schifffahrtssperren, Betriebsstörungen oder Betriebsunterbrechungen (z.B. von zu passierenden Schleusen), wird lediglich die bereits geleistete Fahrtdauer in
Rechnung gestellt, resp. die nicht geleistete Fahrtzeit gemäß des Charterpreises rückerstattet. Eine ggf. bereits bezahlte Getränkepauschale wird ebenfalls entsprechend der nicht geleisteten
Fahrtzeit rückerstattet. Ein über den Vermieter bestelltes und vom Mieter bezahltes Catering wird nicht rückerstattet; dieses ist Eigentum des Mieters und darf vom Mieter mitgenommen werden.
7. Unverfügbarkeit und Verhalten bei Störungen
Der Vermieter verpflichtet sich, das Boot nach bestem Wissen und Gewissen zu warten und technisch zu unterhalten. Sollte das Boot dennoch aufgrund einer technischen Störung nicht verfügbar sein,
wird die Fahrt vom Vermieter storniert, und der Vermieter erstattet dem Mieter bereits geleistete Zahlungen des Charterpreises und einer ggf bereits bezahlten Getränkepauschale in voller Höhe.
Bei einer Stornierung am Tag der Fahrt wird das über den Vermieter bestelltes und vom Mieter bezahlte Catering nicht erstattet; dieses ist dann Eigentum des Mieters und darf vom Mieter
mitgenommen werden.
Tritt während der Mietzeit eine Störung auf, die die Betriebsfähigkeit des Bootes beeinträchtigt, so hat der Vermieter die Störung ohne schuldhaftes Verzögern zu beheben. Wird die Störung ohne schuldhaftes Verzögern behoben, so besteht kein Anspruch auf Minderung des Mietpreises.
Kann die Fahrt aufgrund einer technischen Störung des Bootes nicht fortgesetzt werden, wird lediglich die bereits geleistete Fahrtdauer in Rechnung gestellt, resp. die nicht geleistete Fahrtzeit
gemäß des Charterpreises rückerstattet. Eine ggf. bereits bezahlte Getränkepauschale wird ebenfalls entsprechend der nicht geleisteten Fahrtzeit rückerstattet. Ein über den Vermieter bestelltes
und vom Mieter bezahltes Catering wird nicht rückerstattet; dieses ist Eigentum des Mieters und darf vom Mieter mitgenommen werden.
Darüber hinausgehende Ersatzleistungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
8. Gerichtsstand und Gültigkeit
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Zusagen und Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen berührt nicht die
Gültigkeit des Vertrages im Übrigen. Irrtum und Änderungen vorbehalten.
Stand: 01.03.2026